Vorsicht vor unerlaubter und doppelter Umlage von Betriebskosten
Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung gründlich prüfen. Denn oft verstecken sich darin Positionen, die Vermieter gar nicht umlegen dürfen, informiert der Anwalt-Suchservice. So dürfen zum Beispiel Ausgaben, die für Verwaltung, Reparatur oder Instandhaltung anfallen, nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Vermieter will eigene Gartenarbeit bezahlt haben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch darüber verhandelt, ob Vermieter ihre Eigenleistungen in Haus und Garten ihren Mietern in Rechnung stellen können, als wäre ein Fremdunternehmen beauftragt worden. Das Urteil soll am 14. November fallen.
Falsch, unvollständig, nicht nachvollziehbar
Jetzt im Herbst werden die meisten Betriebskostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2011 verschickt. So manche hält eine böse Überraschung für die Mieter bereit. Denn steigende Preise für Energie und Dienstleistungen schlagen sich in den Nebenkosten nieder und führen oftmals zu hohen Nachzahlungen.
Fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskostenvorschüsse
Gerät ein Mieter in Zahlungsrückstand, weil er die erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen nicht überweist, darf der Vermieter ihm fristlos kündigen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VIII ZR 1/11).