Vorsicht vor unerlaubter und doppelter Umlage von Betriebskosten

Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung gründlich prüfen. Denn oft verstecken sich darin Positionen, die Vermieter gar nicht umlegen dürfen, informiert der Anwalt-Suchservice. So dürfen zum Beispiel Ausgaben, die für Verwaltung, Reparatur oder Instandhaltung anfallen, nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

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