Bundesrichter halten Ein-Prozent-Regelung bei Dienstwagen für unbedenklich

Der Bundesfinanzhof hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ein-Prozent-Regelung bei der Besteuerung von Dienstwagen. Das haben die obersten Finanzrichter in einem Urteil (Aktenzeichen: VI R 51/11) erneut bekräftigt. Mit der Regelung wird die Privatnutzung des Firmenwagens abgerechnet.

Bei gleichwertigem Privatauto entfällt Steuer auf Dienstwagen

Wer in seinem Unternehmen einen Firmenwagen hat, muss die private Nutzung meist versteuern. Etwas anderes gilt allerdings, wenn private Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die den betrieblichen in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Dann ist der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VIII R 42/09 ) widerlegt.

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