BGH-Urteil zu Früchtequark „Monsterbacke“ auf Dezember verlegt

Der Bundesgerichtshof wird nun erst am 5. Dezember über eine umstrittene Werbung des Molkereiunternehmens Ehrmann urteilen. Der 1. Zivilsenat des BGH muss entscheiden, ob Ehrmann für seinen Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" werben darf.

BGH-Urteil zu Früchtequark „Monsterbacke“ erst im September

Der Bundesgerichtshof wird erst am 20. September über eine umstrittene Werbung des Molkereiunternehmens Ehrmann entscheiden. Das teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Es geht darum, ob Ehrmann für seinen Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" werben darf. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Slogan für "irreführend".

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