Berufsunfähigkeit: Getäuschter Versicherer muss nicht zahlen

Wer seiner Versicherung zur Prüfung der Berufsunfähigkeit gefälschte Unterlagen vorlegt, riskiert die Ablehnung seiner Ansprüche. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor (Aktenzeichen: Celle 8 U 3/12). Die Vorlage gefälschter Unterlagen stelle eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, entschied das Gericht.

Kunde muss für unredlichen Versicherungsmakler büßen

Fragen nach der Gesundheit kommen beim Stellen eines Antrags auf eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung entscheidende Bedeutung zu. Beantwortet ein Versicherungsmakler diese Fragen eigenmächtig und macht ohne Rücksprache mit dem Kunden ins Blaue hinein falsche Angaben, muss der Versicherer später nicht zahlen. Er kann sich vom Vertrag lösen.

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