Vorsicht bei Falschangaben im Versicherungsvertrag
Wenn es um Versicherungen geht, sind die Deutschen alles andere als ehrlich: Versicherungsbetrug ist in Deutschland weit verbreitet und gilt als Kavaliersdelikt. Verfolgt wird er dennoch als Straftat.
Berufsunfähigkeit: Getäuschter Versicherer muss nicht zahlen
Wer seiner Versicherung zur Prüfung der Berufsunfähigkeit gefälschte Unterlagen vorlegt, riskiert die Ablehnung seiner Ansprüche. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor (Aktenzeichen: Celle 8 U 3/12). Die Vorlage gefälschter Unterlagen stelle eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, entschied das Gericht.
Kunde muss für unredlichen Versicherungsmakler büßen
Fragen nach der Gesundheit kommen beim Stellen eines Antrags auf eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung entscheidende Bedeutung zu. Beantwortet ein Versicherungsmakler diese Fragen eigenmächtig und macht ohne Rücksprache mit dem Kunden ins Blaue hinein falsche Angaben, muss der Versicherer später nicht zahlen. Er kann sich vom Vertrag lösen.