Krankheitskosten könnten bald besser absetzbar sein
admin2013-03-01T08:30:02+01:00Krankheitskosten werden vom Finanzamt nur nach Abzug eines Eigenanteils, der sogenannten zumutbaren Belastung, steuerlich berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof muss sich im Rahmen zweier Nichtzulassungsbeschwerden (Aktenzeichen: VI B 150/12 und VI B 116/12) nun mit der Frage befassen, ob diese Praxis möglicherweise rechtswidrig ist.