Kein Widerrufsrecht bei telefonischem Kauf von Lehman-Zertifikaten
Geschädigte Lehman-Anleger sind erneut mit einer Klage auf Erstattung des Kaufpreises ihrer mittlerweile wertlos gewordenen Papiere gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass auch per Telefon oder per E-Mail erteilte Aufträge zum Kauf von Zertifikaten nicht widerrufen werden können.
Kein Widerrufsrecht bei telefonischem Kauf von Lehman-Zertifikaten
Geschädigte Lehman-Anleger sind erneut mit einer Klage auf Erstattung des Kaufpreises ihrer mittlerweile wertlos gewordenen Papiere gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass auch per Telefon oder per E-Mail erteilte Aufträge zum Kauf von Zertifikaten nicht widerrufen werden können.
Klagen von Lehman-Anlegern vor BGH erneut ohne Erfolg
Erneut sind zwei Schadenersatzklagen von deutschen Anlegern wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers gescheitert. In den beiden vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschiedenen Fällen hatten die beiden Klägerinnen von der Commerzbank Geld wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung zurückgefordert.