Hamburger Senat beschließt Bundesratsinitiative zu Maklergebühren
Hamburg will Wohnungssuchende vor hohen Maklergebühren schützen. Der Senat beschloss zwei entsprechende Bundesratsinitiativen, wie eine Sprecherin der Stadtentwicklungsbehörde am Dienstag mitteilte. Demnach sollen Vermieter, die einen Makler beauftragen, die Kosten dafür selbst tragen. Bislang muss bei Vertragsabschluss oft der Mieter den Makler bezahlen.
Fehler des Versicherungsmaklers fällt auf Kunden zurück
Macht ein Versicherungsmakler bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben, fällt das auf den Kunden zurück. In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verhandelten Fall ging es um einen Mann, der beim Antrag auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags fünf fehlende Zähne nicht angegeben hatte, die er dann kurze Zeit nach Vertragsschluss ersetzen lassen wollte.
Maklerfehler fällt auf Versicherten zurück
Wenn ein Versicherungsmakler um den wahren Gesundheitszustand des Versicherten weiß und dennoch im Antrag falsche Angaben macht, muss von einem arglistigen Verhalten ausgegangen werden, das auf den Versicherten zurückfällt. Denn der Makler steht rechtlich "im Lager des Versicherungsnehmers", so dass sein Fehlverhalten den Versicherten trifft.