Mängel bei Auslieferung des Neuwagens ermöglichen Vertragsrücktritt

Käufer eines Neuwagens können vom Vertrag zurücktreten, wenn das Auto schon bei der Auslieferung Mängel aufweist. Selbst wenn sich der Käufer zunächst auf eine Nachbesserung einlässt, behält er sein Rücktrittsrecht, wenn die Reparatur nicht zum Neuwagenzustand führt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

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