Anwaltstipps: Teure Parkfallen am Straßenrand
Viele Autofahrer haben das schon einmal erlebt: Gestern war das Schild noch nicht da, heute ist der Wagen weg. Die Rede ist von einem zunächst ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug und einem nachträglich durch mobile Beschilderung angeordneten Halteverbot.
Vorsicht beim Parken im Winter
Wer trotz starken Schneefalls vor einem Gebäude mit Schrägdach parkt, kann vom Gebäudeeigentümer keinen Schadensersatz verlangen, wenn eine Schneelawine das Auto beschädigt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-9 U 119/12).
Rechtstipp: Wer für Parkschäden mit dem Fahrrad zahlt
Auch Fahrräder können Parkschäden anrichten: Wenn sie beim Umfallen ein Auto zerkratzen, kann dies schnell teuer werden. Haften muss dann der Besitzer des Fahrrades, wie das Amtsgericht Düsseldorf entschied.