Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern am Telefon
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern. Derzeit meldeten sich vermehrt Rentenempfänger bei der Deutschen Rentenversicherung und teilten mit, sie seien von angeblichen Mitarbeitern angerufen worden. Die Rentner würden dabei unter anderem mit den Begriffen "Pfändung" und "fehlerhafte Berechnung" konfrontiert, berichtete das Portal ihre-vorsorge.de.
Versicherte müssen bei privater Unfallversicherung Fristen beachten
Erfolgt nach einem Unfall eine kosmetische zahnärztliche Behandlung, wird diese nur dann von der privaten Unfallversicherung erstattet, wenn die Leistungsfrist nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen eingehalten wird. Die Frist beträgt drei Jahre, nach deren Ablauf muss die Unfallversicherung nicht mehr zahlen. Das entschied das Amtsgericht Wuppertal (Aktenzeichen: 39 C 167/12).
Sportgeräte von der Kasse
Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für einen Bewegungstrainer übernehmen, wenn der Trainer aus medizinischen Gründen angeschafft werden muss und eine psychotherapeutische Behandlung dadurch zumindest teilweise ersetzt werden kann. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen.
Urlaub: Chronisch Kranke bekommen Unterstützung von der Krankenkasse
Auslandskrankenversicherer treten nicht ein, wenn der Versicherte im Urlaub krank wird und die Erkrankung vorhersehbar war. Chronisch Kranke haben damit Probleme, Auslandskrankenschutz zu bekommen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Finanztest" gibt es aber Hilfe von den Krankenkassen.
Berufsunfähigkeit: Wenn der Körper nicht mehr mitspielt
"Ich sehe bei mir keine Gründe für eine Berufsunfähigkeit." Diesen Satz hört man oft, vor dem Hintergrund der Statistik aber ist er eine glatte Fehleinschätzung: Fast 200.000 Menschen werden in Deutschland Jahr für Jahr berufsunfähig.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Gedächtnislücken können teuer werden
Wer bei Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Umstände verschweigt, die aus seiner Sicht nicht mitteilenswert sind, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung erfolgreich anfechten kann. Das geht es einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.