Ohne Kaffee Kopfweh?
Morgens ein großer Becher, zwischendurch ein Tässchen zum Wachbleiben: Die meisten Deutschen können sich ein Leben ohne Kaffee nicht vorstellen. Bei rund 150 Litern liegt nach Angaben des Deutschen Kaffeeverbandes der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr. Das entspricht einer täglichen Koffeinmenge von 300 bis 600 Milligramm.
Neue sollten sich über „Einstandsregeln“ vorab informieren
In vielen Unternehmen und Behörden ist es üblich, bei Antritt eines neues Jobs einen Einstand zu geben. Damit der nicht verbockt wird, sollten sich neue Mitarbeiter vorab bei ihren Kollegen über die Gepflogenheiten informieren, rät die Berliner Etikette-Expertin Nandine Meyden. "Einer der Hauptirrtümer ist, dass ein Einstand gleich zum ersten Arbeitstag oder zur ersten Woche gehört", sagt sie.
Rechtstipp: Ein-Prozent-Regelung gilt auch bei Gebrauchtwagen
Wer einen Firmenwagen privat nutzt, muss diese private Nutzung als geldwerten Vorteil nachversteuern. Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist in aller Regel die Ein-Prozent-Regelung, bei der der Bruttolistenpreis des Firmenwagens zugrunde gelegt wird.
Rechtstipp: Werbungskosten trotz Abgeltungssteuer absetzen
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist den Steuerzahlern die Möglichkeit genommen worden, angefallene Werbungskosten mit den erzielten Kapitaleinkünften zu verrechnen. In Ausnahmefällen bleibt es allerdings möglich, Werbungskosten geltend zu machen. Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg.
Rechtstipp: Bereitstellungszinsen sind steuerlich absetzbar
Wer ein Haus baut, das er später vermieten will, kann die während der Bauphase anfallenden Bereitstellungszinsen steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Fall, in dem ursprünglich geplant war, die Immobilie zu verkaufen, die aber später doch vermietet werden sollte.
Prozesskosten im Erbschaftsstreit können Steuerbonus bringen
Wenn um das Erbe gestritten wird, betrachtet das Finanzamt das in aller Regel als eine Privatangelegenheit. Die Kosten sind damit steuerlich nicht absetzbar. Anders sieht das allerdings das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 13 K 1907/10 E), wenn sich der Erbschaftsstreit auf eine Immobilie bezieht, die später vermietet wird.