Erst durch Nachmessen hat ein Mieter Kenntnis über die Wohnungsgröße
Ein Mieter weiß erst dann, dass seine Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, wenn er nachgemessen hat. Dieser Zeitpunkt kann auch einige Jahre nach dem Einzug liegen. Allein durch das Ansehen der Wohnung erlangt er keine Kenntnis über die reale Größe. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld (Aktenzeichen: 2 S 23/12) hervor.
Treuhandkonten für Eigentumsgemeinschaften sind nicht sicher
Mehr als ein Drittel der Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) hat für Rücklagen und laufende Hausgelder keine sicheren Konten. Oft liegen die Gelder auf sogenannten Treuhandkonten, die auf den Namen des Verwalters laufen. Das bedeutet, dass seine Gläubiger das Konto pfänden können. Im Fall seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse.
Bleirohre müssen ersetzt werden
Besitzer älterer Häuser sollten ihre Trinkwasserleitungen daraufhin überprüfen, ob Bleirohre verwendet wurden. Problematische Abschnitte müssen ausgetauscht werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Denn ab dem 1. Dezember 2013 gelten in Deutschland neue Grenzwerte für Blei im Trinkwasser.
Verbraucherschützer begrüßen Änderungen bei KfW-Förderbedingungen
Die staatliche Förderbank KfW ändert zum 1. März erneut ihre Förderung in den Bereichen "Sanieren und Bauen". "Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es diesmal aber Verbesserungen zu geben", sagt die Energieexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, Diana Siegert.
Mietspiegel sind Zerrspiegel
Wer heute eine Wohnung anmietet, muss damit rechnen, dass sie in den nächsten Jahren wesentlich teurer wird. Auch vielen Bestandsmietern stehen Mieterhöhungen bevor. Denn im Moment kennen die Mietpreise nur eine Richtung: nach oben.
Rohbauten nach der Winterpause auf Schäden überprüfen
Rohbauten sollten nach der Winterpause genau begutachtet werden, bevor weiter gebaut wird. Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Wenn Keller und Rohbauten dem Winterwetter monatelang ungeschützt ausgesetzt seien, könnten Schnee und Schmelzwasser einsickern, Keller unter Wasser setzen und Mauern durchnässen. Dauerhafte Schäden könnten die Folge sein.