Luthers Sterbehaus wieder geöffnet
Rund zwei Jahre hat der Umbau des historischen Sterbehauses des Reformators Martin Luther gedauert. Die Ausstellungsfläche wurde mehr als verdoppelt und das alte Haus ist jetzt ein modernes Museumsquartier mit neuer Dauerausstellung, die seit Anfang Februar zu sehen ist.
Rechtstipp: Bauträger hat das Hausrecht auf der Baustelle
Der Käufer eines Bauobjekts darf bei Unstimmigkeiten dem Vertreter der von ihm beauftragten Bauträgerfirma nicht einfach den Zugang zur Baustelle verweigern. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrags. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Kompetenzerfahrungen stärken das Selbstwertgefühl von Kindern
"Ich kann das nicht" ist ein Satz, den die meisten Eltern kennen. "Manchmal steckt einfach Lustlosigkeit dahinter, manchmal aber auch ein Mangel an Selbstwertgefühl", betont Prof. Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut in München.
Bei gleichwertigem Privatauto entfällt Steuer auf Dienstwagen
Wer in seinem Unternehmen einen Firmenwagen hat, muss die private Nutzung meist versteuern. Etwas anderes gilt allerdings, wenn private Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die den betrieblichen in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Dann ist der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VIII R 42/09 ) widerlegt.
Fahrrad ist keine Alternative für betrunkene Autofahrer
Alkoholisierte Radfahrer leben gefährlich und können überdies schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin hin. Nach Angaben von UDV-Leiter Siegfried Brockmann ist Alkohol inzwischen eine der Hauptursachen für von Radfahrern verursachte Unfälle.
Rechtstipp: Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer steuerfrei
Die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach Paragraf 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Das entschied der Bundesfinanzhof. Laut Urteil kommt es dabei für die Steuerfreiheit nicht darauf an, ob die Aufwandsentschädigungen für einen Betreuer als solche im Haushaltsplan ausgewiesen worden waren.