Rechtstipp: Entfernen vom Unfallort ist nicht immer Unfallflucht

Wer ein geparktes Fahrzeug beschädigt, begeht Fahrerflucht, wenn er den Unfallort verlässt, bevor der Unfallhergang geklärt werden konnte. Ergreift er jedoch zahlreiche Maßnahmen, die geeignet sind, diesen Unfall später zu klären, hat er nicht vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt.

Rechtstipp: Flüchtender Fahrer haftet für gesamten Schaden

Durchbricht ein Autofahrer eine Verkehrskontrolle und wird bei der anschließenden Verfolgungsjagd von Polizeifahrzeugen vorsätzlich gerammt, um ihn zu stoppen, hat der Flüchtende die Kosten für den gesamten Schaden zu tragen. Zumindest dann, wenn bei einer gesteigerten Gefahrenlage die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck standen.

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