Rechtstipp: Schadenersatzzahlung für Vergleich vor Gericht absetzbar
Die Kosten eines Rechtsstreits können Werbungskosten sein, wenn die Auseinandersetzung mit dem Job zu tun hat. Der Bundesfinanzhof sieht dabei auch die Kosten für einen Vergleich vor Gericht als steuerlich absetzbare Werbungskosten an.
Rechtstipp: Gäste-Parkplätze stehen nur Besuchern zur Verfügung
Parkt ein Autofahrer außerhalb der Öffnungszeiten eines Restaurants seinen Wagen auf dessen Gäste-Parkplatz, muss er damit rechnen, abgeschleppt zu werden und dafür die Kosten zu tragen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Lübeck weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.
Rechtstipp: Nur eine Methode für Firmenwagen-Besteuerung pro Jahr
Bei der Ermittlung des Privatanteils eines auch privat genutzten Firmenwagens dürfen Steuerzahler nicht während des Jahres von der Ein-Prozent-Methode zum Fahrtenbuch wechseln. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen: 4 K 3589/09) hervor.
Rechtstipp: Crash mit angekoppeltem Anhänger geht auf eigene Kappe
Wer mit einem angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den eigenen Wagen beschädigt, der kann nicht auf Schadenersatz durch die Vollkaskoversicherung hoffen. Denn die muss nur bei einem Unfall zahlen. Und davon kann nicht die Rede sein, wenn der Crash nicht unerwartet von außen, sondern gewissermaßen durch einen Bedienfehler am eigenen Gefährt selbst verursacht wurde.
Rechtstipp: Kapitalerträge im Alter nicht automatisch steuerbegünstigt
Einige Alterseinkünfte genießen das Steuerprivileg des Altersentlastungsbetrages. Dieser Vorteil gilt aber nicht für Kapitalerträge, wie das Finanzgericht Münster entschied. Der Grund: Kapitaleinkünfte werden pauschal mit der Abgeltungssteuer belegt, so dass der Altersentlastungsbetrag nicht abgezogen werden kann.
Rechtstipp: Bundesfinanzhof winkt Neuregelung zu Krankheitskosten durch
Die gesetzliche Neuregelung zur Attestpflicht für die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs an sich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.