Hund beißt Helfer: Kein Fall für die Unfallversicherung

Wer aus Gefälligkeit mit Nachbars Hund Gassi geht und von ihm gebissen wird, der steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 8 U 4142/10). Damit versagte das Gericht dem hilfsbereiten Nachbarn den Status des sogenannten Wie-Beschäftigten, der zum Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung geführt hätte.

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