Hund beißt Helfer: Kein Fall für die Unfallversicherung

Wer aus Gefälligkeit mit Nachbars Hund Gassi geht und von ihm gebissen wird, der steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 8 U 4142/10). Damit versagte das Gericht dem hilfsbereiten Nachbarn den Status des sogenannten Wie-Beschäftigten, der zum Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung geführt hätte.

Bei Unfallversicherung gilt: Im Zweifel für den Versicherer

Wer Geld von der Unfallversicherung haben möchte, muss das Vorliegen eines versicherten Unfalls zweifelsfrei belegen. Das wurde einer Frau zum Verhängnis, deren Mann mit dem Ellbogen vom Tisch abgerutscht war und dabei einen tödlichen Milzriss erlitten hatte. Ein Sachverständiger konnte zwar nicht ausschließen, dass das Abrutschen letztlich zum Tod des Mannes führte.

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