BGH sieht keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik (Korrigiert im zweiten Absatz: Februar statt Oktober)

Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse.

BGH sieht keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik

Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse.

Nach oben