Hersteller ruft Schinkenwürfel wegen Salmonellen zurück
Der niedersächsische Fleischhersteller Abraham ruft eine seiner Schinkensorten zurück. Bei einer Laborprobe sei eine mikrobielle Verunreinung mit Salmonellen festgestellt worden, teilte das Unternehmen aus Seevetal am Dienstag mit.
(dapd Fragen und Antworten) „Buttonlösung“ gegen Kostenfallen im Internet
Ab 1. August gilt: Verbraucher dürfen bei Bestellungen im Internet nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Mit einer sogenannten Buttonlösung soll der Internetnutzer vor Kosten- und Abofallen geschützt werden. Die Neuregelung in Fragen und Antworten:
Gute Noten für Berliner Saftbars
Frisch gepresster Orangensaft hat nach Angaben der Stiftung Warentest in Berlin überwiegend eine gute Qualität. Die Stiftung testete Produkte aus 14 Saftläden der Hauptstadt und Potsdams. In keinem Orangensaft hätten sich Krankheitserreger befunden, die gesamte Keimbelastung sei meist unauffällig gewesen, teilte die Stiftung am Mittwoch in Berlin mit.
Banken wollen keine gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen
Die deutschen Geldinstitute haben sich gegen eine gesetzliche Regelung der Obergrenze bei Dispositionskrediten ausgesprochen. Sie reagierten damit am Donnerstag auf entsprechende Forderungen aus der Politik. Zuvor hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) eine Studie vorgelegt, wonach Dispozinsen oft weit über einer als profitabel angesehenen Schwelle von zehn Prozent liegen.
Beratung vieler Bausparkassen als nicht befriedigend bewertet
Die Beratung von Bausparkassen lässt oft zu wünschen übrig. In einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Test der Zeitschrift "Finanztest" (August-Ausgabe) erhielten nur 4 von 22 Instituten die Note "gut". Mehr als die Hälfte schnitt mit "ausreichend" oder "mangelhaft" ab.
BGH stärkt Vermieterrechte bei Mietrückstand
Der Bundesgerichtshof hat die Kündigungsrechte von Vermietern bei einem Mietrückstand gestärkt. Eine fristlose Kündigung sei auch dann erlaubt, wenn der Mieter die Miete länger nicht zahlt, weil er den Grund für einen Wohnungsmangel irrtümlich beim Vermieter vermutet, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe.