Gute Nachbarschaft ist natürlicher Einbruchsschutz

Mieter in Mehrfamilienhäusern können durch gutes nachbarschaftliches Verhalten viel zur Vorbeugung von Einbrüchen und Diebstählen tun. "Die Bewohner achten aufeinander, bekommen mit, wer sich im oder am Haus bewegt. Damit ist bereits ein 'natürlicher' Einbruchsschutz gegeben", sagt Peter Hitpaß, Sprecher des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen.

Feinfühlig Heizen

Thermostatventile an den Heizungen sollten ausgetauscht werden, wenn sie sich abgenutzt haben. Sind sie zu lange im Betrieb, regeln sie die Raumtemperatur nur noch ungenau. "Für den Laien ist es allerdings schwer zu erkennen, wann die Thermostate nicht mehr richtig arbeiten", sagt Andreas Braun von der Kampagne "Meine Heizung kann mehr".

Viele Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag festgeschrieben

Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Darauf weisen die schleswig-holsteinischen Mietervereine hin. Doch Mieter dürfen zu viel gezahlte Mieten nicht in jedem Fall zurückfordern. Ob sie Ansprüche haben und wie hoch diese ausfallen, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.

Lebhafter Nachwuchs

Kinder bringen Leben ins Haus. Doch manchem Nachbarn ist es zu viel des Guten, wenn die lieben Kleinen schon früh am Morgen fröhlich durch die Wohnung hüpfen oder abends nur mit Geschrei ins Bett zu bekommen sind. Immer wieder gibt es Streit darüber, wie hoch der Lärmpegel in Wohnungen mit Kindern sein darf.

Erst durch Nachmessen hat ein Mieter Kenntnis über die Wohnungsgröße

Ein Mieter weiß erst dann, dass seine Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, wenn er nachgemessen hat. Dieser Zeitpunkt kann auch einige Jahre nach dem Einzug liegen. Allein durch das Ansehen der Wohnung erlangt er keine Kenntnis über die reale Größe. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld (Aktenzeichen: 2 S 23/12) hervor.

Treuhandkonten für Eigentumsgemeinschaften sind nicht sicher

Mehr als ein Drittel der Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) hat für Rücklagen und laufende Hausgelder keine sicheren Konten. Oft liegen die Gelder auf sogenannten Treuhandkonten, die auf den Namen des Verwalters laufen. Das bedeutet, dass seine Gläubiger das Konto pfänden können. Im Fall seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse.

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