Bei Firmenwagen-Besteuerung soll wieder Junggesellen-Regelung gelten

Seit 2010 waren alleinstehende Unternehmer steuerlich besonders belastet, wenn sie mehrere Betriebs-Pkw hatten. Denn obwohl sie in aller Regel nur ein Fahrzeug privat nutzen konnten, mussten sie für alle Wagen die private Nutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern. Für die Zukunft und für alle noch offenen Fälle soll nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BStBl. 2012 I S.

Keine zusätzliche Steuerlast bei geringer Nutzung des Firmenwagens

Wird der Firmenwagen zu weniger als zehn Prozent betrieblich genutzt, ändert das nichts an seiner Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung stellt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes keine Entnahme dar, die zu versteuern wäre. Damit werden Unternehmer nicht mit einer zusätzlichen Steuer auf den Restwert des Fahrzeugs belastet.

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