Zehn plus x

Wer in einem Kleinbetrieb arbeitet, ist nur schlecht vor dem Jobverlust geschützt. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nämlich erst, wenn es mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb gibt. Allerdings stellte das Bundesarbeitsgericht nun klar, dass zu den Beschäftigten nicht nur die Stammbelegschaft, sondern unter Umständen auch Leiharbeitnehmer zählen können (Aktenzeichen: 2 AZR 140/12).

Beamtenbund will Kurs im Tarifstreit mit den Ländern verschärfen

Im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder droht der Deutsche Beamtenbund (dbb) mit einer Ausweitung der Warnstreiks. "Was wir bisher gemacht haben, war da nur ein Vorgeschmack, sozusagen die Vorwärmphase", sagte dbb-Tarifverhandlungsführer Willi Russ dem Magazin "Focus" laut einem Vorabbericht von Samstag.

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