Neues Gesetz könnte Spenden über PayPal erleichtern
Wer über den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal spendet, sollte die Spende in Zukunft leichter steuerlich absetzen können. Von einem entsprechenden Gesetzentwurf berichtet das InternetportalPortal steuertipps.de. Geändert wird demnach die gesetzliche Regelung für Kleinspenden bis zu 200 Euro, sodass zukünftig Name und Kontonummer nicht mehr auf dem Spendenbeleg auftauchen müssen.
Name des Gastgebers muss auf Bewirtungsbelegen erscheinen
Wer die Kosten für eine Bewirtung steuerlich geltend machen will, muss eine Rechnung vorlegen, aus der auch der Name des Bewirtenden hervorgeht. Es reicht nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: X R 57/09) nicht, lediglich eine entsprechende Kreditkartenabrechnung oder einen Eigenbeleg einzureichen.
Langläufer bekommen bei der Geldanlage mehr Zinsen
Wer für sein Erspartes die Rendite steigern will, sollte das Geld als mehrjähriges Festgeld anlegen. Zwar gibt es auch hier keine Zinswunder, aber bis zu 3,6 Prozent sind drin und damit deutlich mehr als bei einer kurzfristigen Anlage, wie die Zeitschrift "Finanztest" berichtet. Wer sicher ist, dass er sein Geld länger nicht braucht, kann der Inflation damit ein Schnippchen schlagen.
Ebay kann zur Umsatzsteuerfalle werden
Bei Geschäften auf der Online-Auktionsseite Ebay kann dafür unter Umständen auch Umsatzsteuer fällig werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 14 K 702/10) hat deshalb nun Kriterien aufgelistet, die Verkäufern helfen sollen, ihre Umsatzsteuerpflicht zu beurteilen.
Einspruch gegen Steuerbescheid bringt oft bares Geld
Von mehr als vier Millionen im vergangenen Jahr bearbeiteten Einsprüchen haben die Finanzämter rund zwei Drittel zugunsten der Bürger entschieden. Das teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit. Die Berater empfehlen daher, den Einkommenssteuerbescheid nach Erhalt genau auf Fehler zu prüfen.
Rechtstipp: Höchstbetrag für Arbeitszimmer nur einmal absetzbar
Der Höchstbetrag für den Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist objekt- und nicht personenbezogen und damit nur einmal absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.