(Meldung vom 17. Januar 2013) Weiterbildung wird von den meisten Betrieben gefördert

Die große Mehrzahl der deutschen Unternehmen fördert die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Wie die Stiftung Warentest unter Berufung auf eine Forsa-Studie erklärte, beteiligen sich vier von fünf befragten Arbeitgebern an den Kursgebühren und stellen Beschäftigte für die Weiterbildung frei.

Rechtstipp: Einmaliger Arbeitszeitbetrug bringt fristlose Kündigung

Arbeitnehmer, die beim Ausfüllen von Stundenzetteln schummeln, müssen grundsätzlich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dabei kommt es nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch nicht darauf an, ob es sich bei dem Falscheintrag um einen einmaligen Vorfall handelt.

Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.045 Euro

Vom Arbeitseinkommen bleiben ab 1. Juli mindestens 1.045 Euro vor einer Zwangsvollstreckung geschützt. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, steigt die Pfändungsfreigrenze zu diesem Datum um gut 16 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

Newsletteranmeldung

Nach oben