Stellenausschreibung für unerfahrene Bewerber nicht diskriminierend

Arbeitgeber, die eine Stelle für Bewerber mit höchstens zwei Jahren Berufserfahrung ausschreiben, verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Eine geringe Berufserfahrung sei nicht zwingend mit einem niedrigen Alter gleichzusetzen, befand das Arbeitsgericht Köln und wies damit die Schadenersatzklage eines abgelehnten Bewerbers ab (Aktenzeichen: 3 Ca 3734/12).

Jeder zweite Arbeitnehmer spricht über sein Gehalt

Knapp jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland macht aus der Höhe seines Gehalts kein Geheimnis. Das geht aus einer Online-Umfrage des Jobportals stellenanzeigen.de hervor. Von den 1.000 Befragten gehen demnach 45 Prozent im Kollegenkreis "völlig offen" mit dem Thema um, knapp ein Drittel der Arbeitnehmer spricht demgegenüber nur mit Freunden oder Verwandten über das Gehalt.

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