Urlaubsanspruch verfällt bei Arbeitsunfähigkeit nach 15 Monaten

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfällt der Urlaubsanspruch eines arbeitsunfähig kranken Arbeitnehmers 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Auch wer eine Erwerbsminderungsrente erhielt und dann in den Ruhestand tritt, bekommt nur für die noch nicht verfallenen Urlaubsansprüche eine finanzielle Abgeltung, wie das BAG am Dienstag in Erfurt mitteilte.

Lebenshaltung verteuert sich stärker als Autohaltung

Die Kosten rund ums Auto sind erstmals seit 2009 nicht so stark angestiegen wie die Inflation. Haltung und Erwerb eines Pkw verteuerten sich von Juni 2011 bis Juni 2012 um 1,0 Prozent, wie der am Mittwoch in München veröffentlichte Autokosten-Index von ADAC und Statistischem Bundesamt ergab. Die allgemeinen Lebenshaltungskosten kletterten im selben Zeitraum um 1,7 Prozent.

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