Rechtstipp: Langsame Kfz-Versicherung muss Nutzungsausfall bezahlen

Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, kann die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Wenn der Geschädigte nicht selbst das Geld hat, um dabei in Vorkasse zu treten, muss die Versicherung auch einen Nutzungsausfall für die Zeit zahlen, bis das Auto wieder fahrbereit ist. Das entschied das Landgericht Hamburg.

Rechtstipp: „Schwamm-Schäden“ schließen alle Hausfäule-Pilze ein

Wenn in den Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung Folgeschäden durch "Schwamm" ausgeschlossen sind, muss der Versicherer nach einem Leitungswasserschaden auch nicht für Schäden durch Pilzbefall am verbauten Holz aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Der Ausschluss der Leistung für "Schwamm-Schäden" erstreckt sich den Karlsruher Richtern zufolge auf alle Hausfäule-Pilze.

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