Haftpflichtversicherung muss nicht für falsches Tanken einspringen
Wer beim Tanken den falschen Zapfhahn erwischt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung muss nicht einspringen, wenn ein von einem Dritten geliehenes Auto mit Benzin statt mit Diesel betankt wird. Das entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 6 U 13/11).
ADAC-Verkehrsinfos per Internet
Minutengenaue Verkehrsinformationen verspricht der ADAC in München auf einer speziellen Website unter www.adac.de/maps. Mit einer digitalen Karte erhielten Reisende einen Lagebericht über den Verkehrsfluss auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wie der Automobilclub in München mitteilt.
Selbstständige sollten über Wechsel zum Fahrtenbuch nachdenken
Wer die private Nutzung eines Betriebs-Pkw versteuern muss, macht das oft pauschal nach der Ein-Prozent-Methode. In vielen Fällen fahren Steuerzahler jedoch besser, wenn sie auf ein Fahrtenbuch zurückgreifen. Damit werden die privaten und betrieblichen Fahrten einzeln aufgelistet, so dass der Privatanteil leicht exakt zu ermitteln ist.
ADAC testet „intelligente Lichtsysteme“ – Golf Testsieger
Acht sogenannte intelligente Lichtsysteme hat der ADAC einem Test unterzogen. Sieben davon überzeugten mit der Note "gut". Sieger ist der neue VW Golf, knapp vor dem 1er BMW, wie der ADAC in München mitteilte. Schlusslicht wurde der Ford Focus, das zweitteuerste Autolicht im Test. Hier vergaben die Fachleute des Autoclubs nur die Note "befriedigend".
Motorradfahrer müssen in Frankreich reflektierende Kleidung tragen
Seit dem Jahreswechsel besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht, eine reflektierende Kleidung zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet. Darauf macht der ADAC in München aufmerksam.
Versicherte dürfen Rabatt bei Autoreparatur nicht verschweigen
Wenn eine Autoglaserei einen Steinschlag repariert, dürfen Versicherte einen gewährten Rabatt ihrer Assekuranz nicht verschweigen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte eine Werkstatt einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung von 150 Euro vergütet, wenn der Kunde im Gegenzug einen Werbeaufkleber der Firma auf dem Auto anbringt.