Vorsicht bei Umrüstung der äußeren Autobeleuchtung auf LED
Autobesitzer, die ihr Fahrzeug mit modernen LED-Leuchten ausrüsten möchten, sollten aufpassen. "Dies ist nicht durch einfaches Austauschen von Glühlampen gegen Leuchtdioden mit dem Sockel von Autolampen möglich", sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. Der Einsatz dieser sogenannten Retrofits sei in der äußeren Beleuchtung des Autos verboten.
Rechtstipp: Bei Lasermessung reicht Zeugenaussage eines Polizisten
Bei einer Tempokontrolle per Laser darf der Messwert auch dann zur Grundlage einer Verurteilung in einer Bußgeldsache gemacht werden, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung in das Messprotokoll nur von einem Polizeibeamten kontrolliert wurde.
Streicheleinheiten für Oldtimer
Nach dem sommerlichen Vergnügen kommt die herbstliche Arbeit: Für die meisten Old- oder Youngtimer beginnt nun die Winterruhe. Die Saisonkennzeichen verraten das. Zumeist gelten sie bis Ende Oktober. "Doch es genügt nicht, den Schlüssel umzudrehen und die Garage zu schließen", sagt Vincenzo Luca von TÜV Süd in München. "Für die Überwinterung brauchen die Oldies besondere Pflege."
Einige Grippemittel können Fahrtauglichkeit beeinflussen
Gegen Erkältungskrankheiten helfen oft nur Tabletten oder Säfte. Aber manche Präparate könnten die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München. "Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration, Sehen, Gedächtnis, Motorik, Wahrnehmung und Kritikfähigkeit können beeinflusst werden", sagt KS-Sprecher Thomas Achelis.
Mit Wechsel der Kfz-Versicherung noch etwas warten
Autobesitzer, die bis 30. November ihre Kfz-Versicherung kündigen wollen, sollten noch etwas warten. Das empfiehlt das in Frankfurt am Main erscheinende Verbrauchermagazin "Öko-Test". In einem Test von Autoversicherungsportalen habe sich gezeigt, dass die Angebote der Versicherer günstiger würden, je näher der Kündigungstermin komme.
Elektronische Verkehrsschilder ebenso bindend wie normale
Elektronisch gesteuerte Verkehrsschilder sind für den Kraftfahrer genauso verbindlich wie die auf herkömmlichen Metallschildern. "Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern, gegebenenfalls auch mit einer Anzeige rechnen", sagt TÜV-Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander in Köln.