Fahrzeugkauf mit Versicherungswechsel
Das Frühjahr ist traditionell die Saison des Autohandels. Wer jetzt Ausschau nach einem Neu- oder Gebrauchtwagen hält, sollte nicht nur den Kaufpreis, sondern ebenso die Folgekosten im Auge behalten, rät die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Wenn die Leuchtweite bei Xenonlicht nicht stimmt
Die Leuchtweitenregelung soll verhindern, dass das Auto je nach Beladung unversehens als Blender umherfährt. Das könnte Besitzern von Pkw mit Xenonlicht egal sein, denn für diese Fahrzeuge ist eine automatische Korrektur des Scheinwerferkegels Pflicht. Sie blockiert damit dank regelmäßiger Betätigung auch viel seltener als die manuelle bei Halogenlicht.
Rechtstipp: Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto
Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich sein, um den Beschuldigten zu überführen. Ist dies nicht der Fall, muss der Richter detailliert darlegen, warum er die Person am Steuer dennoch identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus.
ADAC-Preisvergleich: In Frankreich stehen Wohnmobile am günstigsten
Mit vielen kostenfreien Übernachtungsangeboten und Stellplätzen für unter zehn Euro ist Frankreich für Wohnmobilisten das günstigste Reiseland Europas. Dicht dahinter rangiert Deutschland, das Lieblingsreiseland der mobilen Urlauber, mit einem Durchschnittspreis von 6,28 Euro. Das ist das Ergebnis eines Preisvergleichs des ADAC in München.
Beim Verkauf oder Verschenken von Schrottautos ist Vorsicht geboten
Immer wieder werden in Zeitungen und im Internet Schrottautos zum Verkauf oder Verschenken angeboten. Doch der Kauf eines solchen Fahrzeugs sei nicht unproblematisch, "obwohl es für manch einen Hobbymechaniker oder manch kleine Werkstatt als interessantes Angebot zum Ausschlachten erscheint", warnt der Sprecher des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS), Thomas Achelis, in München.
Gericht: Rückgabe von Spritfressern möglich
Autokäufer können ihren Neuwagen zurückgeben, wenn der zu viel Kraftstoff verbraucht. Das Oberlandesgericht Hamm gab am Donnerstag dem Kläger recht, der vom Autokauf zurücktreten wollte, weil sein Wagen die Verbrauchswerte überschritt, die im Prospekt angegeben waren. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bochum.