Rechtstipp: Bauträger hat das Hausrecht auf der Baustelle
Der Käufer eines Bauobjekts darf bei Unstimmigkeiten dem Vertreter der von ihm beauftragten Bauträgerfirma nicht einfach den Zugang zur Baustelle verweigern. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrags. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Rechtstipp: Kosten für Mängelbeseitigung nicht steuerlich absetzbar
Die Beseitigung von Baumängeln ist keine außergewöhnliche Belastung. Das stellte der Bundesfinanzhof klar. Ein Hausbesitzer wollte die Aufwendungen für die Mängelbeseitigung an seinem Haus von der Steuer absetzen. Eklatante Baumängel hatten dazu geführt, dass er schon bald nach der Fertigstellung des Gebäudes das Dach erneuern, den Abwasserkanal wiederherstellen und die Terrasse sanieren musste.
Dachcheck im Frühjahr
Wenn der letzte Schnee weggetaut ist, wird es für Hausbesitzer wieder Zeit, ihr Dach in Augenschein zu nehmen. Denn der lange und besonders harte Winter hinterlässt Spuren. "Frostschäden sollten umgehend beseitigt werden", rät Ulrike Heuberger, Sprecherin des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
Polystyroldämmungen können brandsicherer werden
Die Brandgefahr für Wärmedämmungen aus Polystyrol könnte nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren reduziert werden, wenn etwa zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineralwolle jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Dadurch könne das Eindringen des Feuers in die Polystyrolschale verhindert werden.
Gründächer rechnen sich langfristig
Grüne Dächer werden für private Bauherren zunehmend interessant. Sie besitzen viele ökologische Vorteile. Die Luft wird verbessert, weil Staub und Schadstoffe gebunden werden. Und auf den Grünflächen entstehen neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen.
Bauherren haben Recht auf Unternehmererklärung zur EnEV
Bau- und Handwerksfirmen sind verpflichtet, ihren Auftraggebern mit einer sogenannten Unternehmererklärung zu bestätigen, dass bei energetischen Sanierungen die Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten wurden. Bauherren und Hausbesitzer sollten diese Erklärung unbedingt einfordern, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).