Bauausstellung in Hamburg zeigt innovative Stadtprojekte
Zukunftsweisende Stadtentwicklungskonzepte sind seit Samstag auf der Internationalen Bauausstellung (IBA) 2013 in Hamburg zu sehen. Auf dem 23 Hektar großen Areal in dem städteplanerisch bislang vernachlässigten Stadtteil Wilhelmsburg werden innovative Lösungen für den Städtebau im Zeitalter des Klimawandels vorgestellt, wie die Veranstalter mitteilten.
Im Rahmen bleiben
Der Bau eines Hauses ist für die meisten Menschen die größte Investition in ihrem Leben. Damit es am Ende nicht teurer wird als eigentlich nötig, muss zuvor möglichst jedes Detail klug geplant werden. "Beim Neubau gibt es einige typische Kostenfallen, die Bauherren möglichst umgehen sollten", sagt Peter Breitfeld, Berater beim Bauherren-Schutzbund.
Ausreichend Steckdosen installieren (Technische Wiederholung)
Bei der Planung eines neuen Hauses oder beim Umbau einer gebrauchten Immobilie sollten genügend Steckdosen und Leuchtenanschlüsse berücksichtigt werden. Liegen die Stromkreise erst einmal unter Putz und wurden die verschiedenen Anschlüsse positioniert, sind die Nutzungsmöglichkeiten der heimischen Elektroanlage auf Jahre festgelegt, wie Hartmut Zander von der Initiative Elektro plus erläutert.
Fristen im Feuerstättenbescheid nicht überziehen
Hausbesitzer sollten die Fristen im Feuerstättenbescheid ernst nehmen. Schon eine Überziehung von zwei Wochen setzt einen bürokratischen Prozess in Gang, der zu höheren Kosten führt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Vorsicht vor Blindgängern auf Baugrundstücken
Käufer von Grundstücken sollten sich über die Geschichte des Baulandes informieren. Denn in vielen Städten und Regionen finden sich noch Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg, die immer noch eine Gefahr darstellen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.
Baugrundrisiko vertraglich regeln
Vertragspartner sollten regeln, wer das Baugrundrisiko trägt. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. Denn der früher einmal geltende Grundsatz "Das Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber" treffe heute nicht mehr zu. Heute erfolge die Zuweisung des Baugrundrisikos immer durch den Vertrag.