Rechtstipp: Arbeitnehmer darf nicht freiwillig befristet arbeiten

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können sich nicht auf eine ohne Sachgrund befristete Stelle bewerben, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber bereits befristet beschäftigt waren. Es reiche nicht aus, dass sich der Arbeitnehmer selbst die Befristung "wünscht", stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg klar.

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