Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.045 Euro

Vom Arbeitseinkommen bleiben ab 1. Juli mindestens 1.045 Euro vor einer Zwangsvollstreckung geschützt. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, steigt die Pfändungsfreigrenze zu diesem Datum um gut 16 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

Weiterbildungsboom in Deutschland

Berufliche und private Weiterbildungsangebote werden derzeit so stark genutzt wie noch nie. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums machten im vergangenen Jahr 49 Prozent der deutschen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Weiterbildung. Im Vergleich zur letzten europäischen Erhebung im Jahr 2007 sei die Weiterbildungsquote um fünf Prozentpunkte auf einen neuen Höchstwert gestiegen.

Ältere Arbeitnehmer müssen niedrigere Abfindung hinnehmen

Ältere Arbeitnehmer, die in wenigen Jahren eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können, müssen eine niedrigere Abfindung hinnehmen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, darf ein Sozialplan bei der Bemessung der Entlassungsentschädigung zwischen rentennahen Arbeitnehmern und jüngeren Beschäftigten unterscheiden (Aktenzeichen: 1 AZR 813/11).

Newsletteranmeldung

Nach oben