Rechtstipp: Angebot für Berufseinsteiger kann diskriminierend sein
Suchen Unternehmen mit einer Stellenanzeige ausdrücklich nach Berufseinsteigern, kann dies ein Indiz für eine verbotene Diskriminierung älterer Bewerber sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn in der Ausschreibung zudem eine Berufserfahrung von "ein bis zwei Jahren" gefordert wird, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervorgeht.
Rechtstipp: Arbeitgeber kann sich Detektivkosten ersetzen lassen
Stellt sich dank der Überwachung durch einen Detektiv heraus, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht hat, kann sich der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für den Detektiveinsatz vom Beschäftigten ersetzen lassen. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Überwachung notwendig und angemessen war.
Rechtstipp: Zu langer Heimweg mit Fahrrad kostet Versicherungsschutz
Arbeitnehmer, die für den Heimweg mit dem Fahrrad eine mehr als doppelt so lange Fahrstrecke wie auf der Hinfahrt wählen, sind im Falle eines Unfalls nicht gesetzlich versichert. Zwar seien Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, den kürzesten Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung zu wählen.
Rechtstipp: Maßregelungsverbot gilt auch im Kleinbetrieb
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte auch in einem Kleinbetrieb nicht benachteiligen, wenn diese auf der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften bestehen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn und gab damit der Kündigungsschutzklage einer Krankenschwester statt, die in einer Arztpraxis angestellt war.
(Meldung vom 17. Januar 2013) Weiterbildung wird von den meisten Betrieben gefördert
Die große Mehrzahl der deutschen Unternehmen fördert die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Wie die Stiftung Warentest unter Berufung auf eine Forsa-Studie erklärte, beteiligen sich vier von fünf befragten Arbeitgebern an den Kursgebühren und stellen Beschäftigte für die Weiterbildung frei.
Rechtstipp: Einmaliger Arbeitszeitbetrug bringt fristlose Kündigung
Arbeitnehmer, die beim Ausfüllen von Stundenzetteln schummeln, müssen grundsätzlich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dabei kommt es nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch nicht darauf an, ob es sich bei dem Falscheintrag um einen einmaligen Vorfall handelt.