Rechtstipp: Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer steuerfrei
Die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach Paragraf 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Das entschied der Bundesfinanzhof. Laut Urteil kommt es dabei für die Steuerfreiheit nicht darauf an, ob die Aufwandsentschädigungen für einen Betreuer als solche im Haushaltsplan ausgewiesen worden waren.
Ruheständler können als Senior Experten ihr Wissen weitergeben
Ruhestand muss nicht das Ende der beruflichen Aktivitäten bedeuten. Senioren können mit ihrem fachlichen Know-how und ihren Erfahrungen als Ehrenamtliche im In- und Ausland helfen. Sie sollten neben ihrer fachlichen Qualifikation vor allem Neugier und die Bereitschaft, ihr Wissen weiterzugeben, mitbringen, betont Heike Nasdala, Pressesprecherin des Senior Experten Service (SES) in Bonn.
Ehrenamt: Steuervergünstigung nur bei Einnahmen möglich
Wer ehrenamtlich tätig ist, kann bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei als Aufwandsentschädigung bekommen. Dieser Steuervorteil gilt aber nur, wenn das Geld tatsächlich gezahlt wird, wie der Bundesfinanzhof entschied (Aktenzeichen: VIII B 202/11).
Alt und engagiert
Im Alter haben die meisten Menschen jede Menge Zeit. Viele würden ihre neu gewonnene Freiheit gern mit ehrenamtlichen Aufgaben füllen, die ihnen am Herzen liegen.