Rechtstipp: Fahrtenbuchauflage auch für Nachfolge-Fahrzeug
Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs erlischt nicht, wenn der Autohalter seinen bisherigen Wagen ab- und einen neuen anmeldet. Die Verkehrsbehörde kann ihre ursprüngliche Auflage dann auf das aktuelle Fahrzeug übertragen.
Rechtstipp: Fahrtenbuchauflage nach Aussageverweigerung
Der Halter eines Fahrzeugs muss zwar die am Steuer seines Wagens geblitzte Person nicht benennen, wenn er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann. Wenn aber die weiteren Ermittlungen der Verkehrsbehörde ins Leere führen, kann er zum Führen eines Fahrtenbuchs verdonnert werden.
Anwaltstipps: Bei Fahrtenbuch-Auflage penible Buchführung nötig
Das Gesetz ist klar und eindeutig. Wenn nach einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln der Fahrer nicht festgestellt werden kann, darf die Verwaltungsbehörde dem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs diktieren.
Umwege müssen im Fahrtenbuch vermerkt werden
Der Bundesfinanzhof hat erneut darauf hingewiesen, dass bei größeren Umwegen eine entsprechende Notiz im Fahrtenbuch fällig ist. In dem Fall waren für die gleiche Strecke Angaben zwischen 232 und 288 Kilometern gemacht worden. Das Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch daraufhin nicht an, weil die Angaben widersprüchlich seien.