Bei Firmenwagen-Besteuerung soll wieder Junggesellen-Regelung gelten
Seit 2010 waren alleinstehende Unternehmer steuerlich besonders belastet, wenn sie mehrere Betriebs-Pkw hatten. Denn obwohl sie in aller Regel nur ein Fahrzeug privat nutzen konnten, mussten sie für alle Wagen die private Nutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern. Für die Zukunft und für alle noch offenen Fälle soll nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BStBl. 2012 I S.
Keine zusätzliche Steuerlast bei geringer Nutzung des Firmenwagens
Wird der Firmenwagen zu weniger als zehn Prozent betrieblich genutzt, ändert das nichts an seiner Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung stellt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes keine Entnahme dar, die zu versteuern wäre. Damit werden Unternehmer nicht mit einer zusätzlichen Steuer auf den Restwert des Fahrzeugs belastet.
Wie Selbstständige ihren Firmenwagen optimal absetzen
Wer als Selbstständiger einen Firmenwagen hat, kann die Kosten dafür steuerlich voll absetzen, wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehört. Das ist automatisch der Fall, wenn der Wagen zu mehr als der Hälfte betrieblich genutzt wird. Die Kehrseite der Medaille: Die private Nutzung muss versteuert werden.
Rechtstipp: Nur eine Methode für Firmenwagen-Besteuerung pro Jahr
Bei der Ermittlung des Privatanteils eines auch privat genutzten Firmenwagens dürfen Steuerzahler nicht während des Jahres von der Ein-Prozent-Methode zum Fahrtenbuch wechseln. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen: 4 K 3589/09) hervor.