Rechtstipp: Kein Krankentagegeld bei Teilnahme an Wiedereingliederung
Nimmt ein Versicherter an einer stufenweisen beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme teil, kann er nicht gleichzeitig Krankentagegeld von seiner privaten Krankenversicherung bekommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach hervor.
Krankentagegeld-Anspruch endet mit Beginn einer Rentenzahlung
Sobald ein Versicherter Leistungen aus einer Altersrente bekommt, darf seine Krankentagegeld-Versicherung die Zahlungen einstellen. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 7 U 256/10) auch für den Fall, dass der Versicherte eine vorgezogene Altersrente aus dem Versorgungswerk für Ärzte bekommt.
Rechtstipp: Ansprüche an Krankentagegeldversicherung konkret belegen
Wer die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen will, muss seine Forderung konkret belegen. Es reicht damit nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle nicht aus, wenn der Versicherte lediglich sein Berufsbild angibt, weil daraus nicht auf die Tätigkeiten geschlossen werden kann.
Kann Krankentagegeldzahlung erzwungen werden?
Wer von seiner Krankentagegeldversicherung noch Geld haben will, muss vorrangig Sozialhilfe in Anspruch nehmen, bevor er den Krankentagegeldversicherer im Rahmen einer einstweiligen Verfügung in Anspruch nehmen und die Zahlung des Tagegeldes kurzfristig erzwingen kann.