Krankentagegeld-Anspruch endet mit Beginn einer Rentenzahlung

Sobald ein Versicherter Leistungen aus einer Altersrente bekommt, darf seine Krankentagegeld-Versicherung die Zahlungen einstellen. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 7 U 256/10) auch für den Fall, dass der Versicherte eine vorgezogene Altersrente aus dem Versorgungswerk für Ärzte bekommt.

Rechtstipp: Ansprüche an Krankentagegeldversicherung konkret belegen

Wer die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen will, muss seine Forderung konkret belegen. Es reicht damit nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle nicht aus, wenn der Versicherte lediglich sein Berufsbild angibt, weil daraus nicht auf die Tätigkeiten geschlossen werden kann.

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