Rechtstipp: Arbeitgeber muss Sozialauswahl bei Kündigung begründen

Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen nicht nur eine Auswahl nach sozialen Kriterien treffen, sondern ihre Entscheidung auch im Detail gegenüber dem Betriebsrat begründen. Fehlt diese Begründung und wurde der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß gehört, ist die Kündigung unwirksam, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervorgeht.

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