Verhandlungen mit Arbeitgeber verlängern Klagefrist nicht
Arbeitnehmer müssen die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung auch dann beachten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung verhandeln. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit einen Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage zurück (Aktenzeichen: 6 Sa 1754/12).
Rechtstipp: Verloren gegangene E-Mail kann Klagefrist verlängern
Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommt, hat in aller Regel drei Wochen Zeit für eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Nur in seltenen Ausnahmefällen lassen Arbeitsrichter eine Klage auch nachträglich zu. In einem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte eine Frau Glück, deren Klage trotz 14 Tagen Verspätung angenommen wurde.
Alkoholabhängigkeit ist kein Kündigungsgrund
Arbeitgeber dürfen einem alkoholabhängigen Beschäftigten nur dann krankheitsbedingt kündigen, wenn die Weiterbeschäftigung nachweislich unzumutbar ist. Dazu muss der Arbeitgeber unter anderem konkrete betriebliche oder wirtschaftliche Belastungen durch die Alkoholerkrankung nachweisen, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied (Aktenzeichen: 11 Sa 167/12).
Rechtstipp: Kündigung wegen Gewalt gegen Angehörigen des Vermieters
Wenn ein Mieter einen Angehörigen des Vermieters angreift, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Das entschied das Landgericht Kleve. In dem Fall war ein Mieter gegen den Vater des Vermieters handgreiflich geworden, der im Garten eine Pumpe aufbauen wollte.
Rechtstipp: Keine Kündigung nach Facebook-Schelte im Affekt
Grobe Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten via Facebook sind grundsätzlich ein Kündigungsgrund. Anders sieht es allerdings bei einer Kollegenschelte "im Affekt" aus, wie das Arbeitsgericht Duisburg entschied.
Rückfall während Alkoholtherapie rechtfertigt keine Kündigung
Werden alkoholkranke Arbeitnehmer während einer ambulanten Therapie rückfällig, rechtfertigt dies nicht immer eine Kündigung. Jedenfalls scheide eine Kündigung aus, wenn der Beschäftigte im Betrieb keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt habe, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 15 Sa 911/12).