Verhandlungen mit Arbeitgeber verlängern Klagefrist nicht
admin2013-04-20T20:40:07+02:00Arbeitnehmer müssen die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung auch dann beachten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung verhandeln. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit einen Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage zurück (Aktenzeichen: 6 Sa 1754/12).