EU-Urteil: Schadensersatz auch bei verpassten Anschlussflügen
Auch bei geringen Abflugverspätungen müssen Airlines ihre Fluggäste entschädigen, wenn diese ihre Anschlussverbindungen verpassen und deutlich später ans Endziel kommen: Mit einem entsprechenden Urteil stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag die Rechte von Flugreisenden. Im konkreten Fall hatte sich Air France dagegen gewehrt, eine Kundin mit 600 Euro zu entschädigen.
Flugverspätungen in der Schweiz schaffen Rechtsprobleme
Nach europäischem Recht erhalten Fluggäste bei massiven Verspätungen Ausgleichszahlungen. Was ist aber, wenn die Verspätung bei einem Zwischenstopp in der Schweiz auftritt? Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Die Frage, ob der Fluggast die Verspätung deshalb entschädigungslos hinnehmen muss, legte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.
EuGH klärt Verjährungsfrist für Klagen wegen Flugausfall
Passagiere können ihre Fluggesellschaft nach einem Flugausfall grundsätzlich innerhalb von drei Jahren vor deutschen Gerichten auf Entschädigung verklagen.
Bei Verlust von gemeinsamem Koffer Entschädigung für jeden Fluggast
Für den Verlust eines gemeinsamen Koffers bei einer Flugreise kann jeder der betroffenen Passagiere von der Fluggesellschaft einzeln eine Entschädigung verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Fluggäste können bald Schlichter einschalten
Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und Verbraucherverbänden.