EU-Urteil: Schadensersatz auch bei verpassten Anschlussflügen

Auch bei geringen Abflugverspätungen müssen Airlines ihre Fluggäste entschädigen, wenn diese ihre Anschlussverbindungen verpassen und deutlich später ans Endziel kommen: Mit einem entsprechenden Urteil stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag die Rechte von Flugreisenden. Im konkreten Fall hatte sich Air France dagegen gewehrt, eine Kundin mit 600 Euro zu entschädigen.

Flugverspätungen in der Schweiz schaffen Rechtsprobleme

Nach europäischem Recht erhalten Fluggäste bei massiven Verspätungen Ausgleichszahlungen. Was ist aber, wenn die Verspätung bei einem Zwischenstopp in der Schweiz auftritt? Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Die Frage, ob der Fluggast die Verspätung deshalb entschädigungslos hinnehmen muss, legte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.

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