EU-Urteil: Schadensersatz auch bei verpassten Anschlussflügen
admin2013-04-19T19:45:09+02:00Auch bei geringen Abflugverspätungen müssen Airlines ihre Fluggäste entschädigen, wenn diese ihre Anschlussverbindungen verpassen und deutlich später ans Endziel kommen: Mit einem entsprechenden Urteil stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag die Rechte von Flugreisenden. Im konkreten Fall hatte sich Air France dagegen gewehrt, eine Kundin mit 600 Euro zu entschädigen.