Langer Weg zur Mülltonne kann Grund für Mietminderung sein

Mieter dürfen die Miete mindern, wenn der Weg zur Mülltonne deutlich verlängert wird. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen: 6 C 258/12). Ursprünglich befand sich der Müllplatz in 85 Metern Entfernung zum Haus auf einem Nachbargrundstück, das die Mieterin erreichen konnte, ohne über eine öffentliche Straße zu gehen.

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