TÜV gibt Tipps zum entspannten Pendeln
"Wer regelmäßig pendelt, kann die Zeit auch sinnvoll nutzen." Das rät Gerhard Laub, Bereichsleiter für Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin beim TÜV Süd in München. So schaffe man den Weg "deutlich entspannter". Im Auto böten sich beispielsweise Hörbücher, Musik oder ein Sprachkurs auf CD an. Dabei sollte sich der Fahrer aber nicht vom Straßenverkehr ablenken lassen.
Rechtstipp: Entfernungspauschale nur einmal pro Tag absetzbar
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann pro Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung die Entfernungspauschale von 30 Cent geltend machen. Dabei spielt es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine Rolle, wie oft ein Steuerzahler den Weg täglich zurücklegt.
400.000 Arbeitnehmer pendeln von Ost nach West
Auch gut 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung fahren rund 400.000 Ostdeutsche regelmäßig zur Arbeit in den Westen. Der Anteil der Pendler an allen ostdeutschen Arbeitnehmern ist seit 2001 sogar leicht von 6,8 Prozent auf über sieben Prozent im Jahr 2011 (Stand Ende Juni) gestiegen, wie aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hervor geht.
Unregelmäßiger Fährverkehr: Pendler dürfen längere Strecke absetzen
Wer auf seinem Weg zur Arbeit auf eine Fähre angewiesen ist, die oft witterungsbedingt ausfällt, darf für Fahrten zur Arbeit auch den Umweg ohne Fährfahrt steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 53/11). In dem Fall müssen die Finanzämter die Kosten anerkennen, wenn der Arbeitnehmer ohne Fähre zuverlässiger zur Arbeit kommt.