Private Krankenversicherung: Hohe Prämien senken
Bei manchen privaten Krankenversicherungen dreht sich die Preisspirale nicht nur – sie rotiert. Beitragssteigerungen von 10, 15 oder 20 Prozent sind keine Ausnahme mehr. Damit erreichen die monatlichen Gesundheitskosten schwindelerregende Höhen.
Unisex-Tarife: Preisaufschläge für die Versicherten
Mit der Einführung der Unisex-Tarife sollte mehr Gerechtigkeit bei der Prämienberechnung hergestellt werden. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Finanztest" sind die Versicherungen allerdings vor allem teurer geworden – das gilt vor allem für Risikolebensversicherungen.
Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit besparen
Arbeitslose haben ein Recht auf Riester-Förderung, auch wenn sie selbst keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Darauf weist das Internetportal ihre-vorsorge.de hin. Doch wenn die Arbeitslosigkeit eintritt, sollten Arbeitslose nach Möglichkeit ihre Einzahlungen nicht gleich drosseln.
Versicherer hat keine umfassenden Beratungspflichten
Versicherer müssen ihre Kunden nicht automatisch informieren, wenn Versicherungsbedingungen bei Bestandsverträgen günstiger werden. Eine solche generelle Informationspflicht würde nur dann bestehen, wenn der Versicherte zum Ausdruck bringt, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden möchte, entschied das Landgericht Wuppertal (AZ: 9 S 102/12).
Experten beantworten Fragen zu Versicherungen
Deutschland ist ein Versicherungsland: In den Aktenordnern der Bundesbürger finden sich 457 Millionen Policen. Statistisch gesehen besitzt also jeder Deutsche fünf bis sechs Versicherungsverträge, für die er jedes Jahr mehr als 2.100 Euro bezahlt. Das heißt aber längst nicht, dass auch alle gut versichert sind. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.
Details bei Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es weniger auf den Preis an, sondern vielmehr auf die Qualität der Bedingungen. So sollte der gewählte Tarif nie eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit des Versicherers enthalten. Denn damit kann der Anbieter die Zahlung der Rente verweigern, wenn der Versicherte noch in einem Beruf arbeiten kann, der dem bisherigen vergleichbar ist.