Debeka ändert Klausel freiwillig zugunsten der Kunden
Die Debeka startet mit einer guten Tat ins neue Jahr: Obwohl die Versicherung nicht selbst betroffen war, hat sie ihre Bedingungsklauseln zu bestehenden Verträgen geändert und an ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) angepasst. Die Kunden wurden zudem über die Auswirkungen benachrichtigt.
Fehlende Belehrung hilft bei Arglist nicht
Wer in seinem Versicherungsantrag falsche Angaben macht, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt oder Prämien nachträglich anpasst. Das ist jedoch nur zulässig, wenn der Kunde vor dem Vertragsschluss darüber belehrt wurde, dass der Versicherer die entsprechenden Rechte hat.
Reiserücktritt: Trockene Alkoholiker bei Rückfall nicht versichert
Wird ein trockener Alkoholiker rückfällig und kann deshalb eine Reise nicht antreten, muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten nicht übernehmen. Das entschied das Amtsgericht Mannheim (Aktenzeichen: 10 C 322/11).
Die wirklich wichtigen Dinge bei der privaten Krankenversicherung
Geht es um den Wechsel in die private Krankenversicherung, stehen oft die - besseren - Leistungen im Vordergrund. Allerdings gibt es drei Dinge, die mindestens genauso wichtig sind wie Einzelbett, Chefarztbehandlung und die freie Spezialistenwahl.
Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch zwei Heimwege am Tag ab
Wer das Büro verlässt, auf dem Heimweg aber umkehrt und im Betrieb noch einmal in ein dienstliches Gespräch verwickelt wird, steht auch auf dem zweiten Nachhauseweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 2 U 5220/10).
Wasserschaden: Nicht alles ist versichert
Wer eine Elementarschaden-Versicherung für seine Immobilie abgeschlossen hat, glaubt sich gegen Wetter-Gefahren auf der sicheren Seite - leider nicht zu Recht, wie eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund zeigt. In dem Fall hatte der Mann für seine Immobilie eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen, mit der er sich unter anderem gegen Schneedruck und Überschwemmung versichern wollte.