Schlechtes Netz reicht nicht als Kündigungsgrund

Wer aus der Großstadt aufs Land zieht, muss damit rechnen, dass die Internetverbindung per Surfstick plötzlich lahmt oder der Gesprächspartner am Handy nur noch schlecht zu verstehen ist. Die Fachzeitschrift "Computerbild" rät in ihrer Online-Ausgabe, in solchen Fällen den Mobilfunkvertrag zu kündigen und zu einem Anbieter mit besserem Netz zu wechseln.

Buchtipp: „Vier Werte, die Kinder ein Leben lang tragen“

Eltern möchten alles richtig machen, sind aber oft sehr verunsichert. Der dänische Familientherapeut Jesper Juul kennt die Schwierigkeiten des Erziehens. Ein Patentrezept kann auch der bekannte Pädagoge nicht geben, aber in seinem neuesten Buch "Vier Werte, die Kinder ein Leben lang tragen" bringt er die Säulen, die für eine positive Beziehung von Eltern und Kindern sorgen, auf den Punkt.

Rechtstipp: Kosten für geplatztes Immobiliengeschäft nicht absetzbar

Platzt ein Immobiliengeschäft, kann der Verkäufer die vergeblich aufgewendeten Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Die Kosten wollte der Betroffene entweder den Aufwendungen für die Vermietung zuschlagen, die bisher angefallen waren, oder als privates Veräußerungsgeschäft anerkannt wissen.

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