Schlechtes Netz reicht nicht als Kündigungsgrund
Wer aus der Großstadt aufs Land zieht, muss damit rechnen, dass die Internetverbindung per Surfstick plötzlich lahmt oder der Gesprächspartner am Handy nur noch schlecht zu verstehen ist. Die Fachzeitschrift "Computerbild" rät in ihrer Online-Ausgabe, in solchen Fällen den Mobilfunkvertrag zu kündigen und zu einem Anbieter mit besserem Netz zu wechseln.
Buchtipp: „Vier Werte, die Kinder ein Leben lang tragen“
Eltern möchten alles richtig machen, sind aber oft sehr verunsichert. Der dänische Familientherapeut Jesper Juul kennt die Schwierigkeiten des Erziehens. Ein Patentrezept kann auch der bekannte Pädagoge nicht geben, aber in seinem neuesten Buch "Vier Werte, die Kinder ein Leben lang tragen" bringt er die Säulen, die für eine positive Beziehung von Eltern und Kindern sorgen, auf den Punkt.
Rechtstipp: Kosten für geplatztes Immobiliengeschäft nicht absetzbar
Platzt ein Immobiliengeschäft, kann der Verkäufer die vergeblich aufgewendeten Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Die Kosten wollte der Betroffene entweder den Aufwendungen für die Vermietung zuschlagen, die bisher angefallen waren, oder als privates Veräußerungsgeschäft anerkannt wissen.
Die Checkliste für die Geldberatung
Immer wieder stehen Banken und Finanzvermittler im Visier von Verbraucherschützern, weil Kunden schlecht beraten werden. Dabei sind es immer wieder dieselben Maschen, mit denen sie vor allem älteren Anlegern schamlos in die Tasche greifen.
Tipps zur Ersten Hilfe und zur Rettungsgasse
Ersthelfer an einer Unfallstelle sollten grundsätzlich erst für die Eigensicherung sorgen und dann erst zur Tat schreiten. Das empfiehlt der ADAC in München. Sehe man einen Unfall, gelte es, sofort die Warnblinkanlage einzuschalten und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anzuhalten.
In Neubauten für ausreichenden Luftwechsel sorgen
In neuen oder sanierten Häusern und Wohnungen kann der erforderliche Luftwechsel zum Problem werden. Starke Dämmung und Isolierung erschweren unter Umständen einen hygienisch notwendigen Mindestluftwechsel rund um die Uhr, wie der Bauherren-Schutzbund mitteilt. Gelegentliches Fensteröffnen erfülle die Anforderungen nicht.