Berufsunfähigkeitsversicherung darf Kunden nicht täuschen
Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus "Kulanzgründen" nur einen Teil der vereinbarten Rente, obwohl der Kunde eigentlich Anspruch auf die volle Rente hat, muss der Versicherer diese volle Rente auch zahlen. Das entschied das Landgericht Potsdam (Aktenzeichen: 6 O 311/11).
Blutverdünner können nicht berufsunfähig machen
Die Einnahme eines blutverdünnenden Medikaments führt nicht zu einer Berufsunfähigkeit. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 5/11). In dem Fall ging es um einen Handwerker, der Blutverdünner einnehmen musste.
Gesetzliche Unfallversicherung deckt schon Weg aus der Haustür ab
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Schäden auf dem Weg zur Arbeit ab. Der Schutz beginnt dabei bereits in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer durch die Tür geht. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: L 2 U 3/12) hervor.
Reiserücktritt gut und günstig versichern
Guten Versicherungsschutz für ihre Reise bekommen Urlauber sowohl bei Portalen im Internet als auch direkt beim Versicherer. Im Test der Stiftung Warentest waren die Leistungen "sehr gut" bis "ausreichend". Empfehlenswert seien Policen, die einen Reiseabbruch mitversichern, heißt es in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest".
Was Verbraucher über die Krankentagegeldversicherung wissen müssen
Selbstständige und Gutverdiener brauchen eine Krankentagegeldversicherung. Denn entweder haben sie im Krankheitsfall - wie Selbstständige - gar keinen Anspruch auf Gehaltsersatz oder sie bekommen - wie Gutverdiener - mit dem gesetzlichen Anspruch nur einen geringen Anteil ihres letzten Nettogehalts, wenn der Arbeitgeber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung einstellt.
Schneeballschlacht kann für Lehrer mit Dienstunfall enden
Erleidet ein Lehrer bei einer Schneeballschlacht mit Schülern eine Verletzung, so gilt diese Verletzung als Dienstunfall, und der Dienstherr muss entsprechende Fürsorge gewähren. Daran ändert nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Aktenzeichen: 5 K 1220/11) auch nichts, dass die Schulordnung das Werfen von Schneebällen ausdrücklich untersagt.