Private Krankenversicherung muss Magnetfeldtherapie nicht bezahlen

Einige Ärzte greifen vor allem bei Erkrankungen am Bewegungsapparat auf die sogenannte Magnetfeldtherapie zurück. Eine private Krankenversicherung muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (Aktenzeichen: 23 C 1679/08) die Kosten für eine solche Behandlung aber nicht übernehmen.

Krankenversicherung muss nicht für Operation zum Fettabsaugen zahlen

Die Kosten für eine Operation zum Fettabsaugen müssen nicht von einer privaten Krankenversicherung getragen werden. Eine solche Behandlung ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 20 U 96/10) erst dann medizinisch notwendig und muss bezahlt werden, wenn eine konventionelle Behandlung mit Lymphdrainage oder mit einer Kompressionstherapie ohne Erfolg geblieben ist.

Neue Versicherung für Fahrräder und Pedelecs

Der Anbieter Ergo Direkt bietet mit dem Tarif "Velo Protect" eine neue Versicherung für Fahrräder an. Die Versicherung setzt sich aus einem Diebstahlschutz, einer Reparaturversicherung sowie einem "Elektro-Kit" zusammen, das bei Schäden nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eintritt. Fahrräder und Pedelecs können damit bis zu einem Wert von maximal 4.000 Euro versichert werden.

Unfallversicherung muss nach Übernachtung bei Verlobter nicht zahlen

Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Arbeitnehmer bei seiner Verlobten übernachtet und von dort auf dem Weg zur Arbeit verunglückt. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: L 4 U 225/10) und stellte sich damit gegen die Vorinstanz.

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