Private Krankenversicherung muss Magnetfeldtherapie nicht bezahlen
Einige Ärzte greifen vor allem bei Erkrankungen am Bewegungsapparat auf die sogenannte Magnetfeldtherapie zurück. Eine private Krankenversicherung muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (Aktenzeichen: 23 C 1679/08) die Kosten für eine solche Behandlung aber nicht übernehmen.
Krankenversicherung muss nicht für Operation zum Fettabsaugen zahlen
Die Kosten für eine Operation zum Fettabsaugen müssen nicht von einer privaten Krankenversicherung getragen werden. Eine solche Behandlung ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 20 U 96/10) erst dann medizinisch notwendig und muss bezahlt werden, wenn eine konventionelle Behandlung mit Lymphdrainage oder mit einer Kompressionstherapie ohne Erfolg geblieben ist.
Renteneinstiegsalter steigt 2013
Seit 2012 wird das Eintrittsalter für eine Regel-Altersrente schrittweise heraufgesetzt. Mit dem Jahreswechsel ist das Alter, ab dem es eine ungekürzte Altersrente gibt, auf 65 Jahre und zwei Monate gestiegen. Darauf weist das Internetportal ihre-vorsorge.de hin.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler: Sinnvoll oder nicht?
Können Schüler überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Diese Frage stellen sich Eltern, die mit entsprechenden Angeboten der Versicherungswirtschaft konfrontiert werden. Und tatsächlich lohnt es sich, über eine solche Police nachzudenken.
Neue Versicherung für Fahrräder und Pedelecs
Der Anbieter Ergo Direkt bietet mit dem Tarif "Velo Protect" eine neue Versicherung für Fahrräder an. Die Versicherung setzt sich aus einem Diebstahlschutz, einer Reparaturversicherung sowie einem "Elektro-Kit" zusammen, das bei Schäden nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eintritt. Fahrräder und Pedelecs können damit bis zu einem Wert von maximal 4.000 Euro versichert werden.
Unfallversicherung muss nach Übernachtung bei Verlobter nicht zahlen
Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Arbeitnehmer bei seiner Verlobten übernachtet und von dort auf dem Weg zur Arbeit verunglückt. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: L 4 U 225/10) und stellte sich damit gegen die Vorinstanz.