„Toilettenfrau“ bekommt keinen Mindestlohn
Toilettenfrauen respektive –männer haben nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg nicht in jedem Fall Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn für Gebäudereiniger. Die Klägerin, die als "Sanitärbetreuerin" in einem Kaufhaus arbeitete, konnte die Richter nicht davon überzeugen, dass sie überwiegend mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war.
Ältere Arbeitnehmer müssen niedrigere Abfindung hinnehmen
Ältere Arbeitnehmer, die in wenigen Jahren eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können, müssen eine niedrigere Abfindung hinnehmen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, darf ein Sozialplan bei der Bemessung der Entlassungsentschädigung zwischen rentennahen Arbeitnehmern und jüngeren Beschäftigten unterscheiden (Aktenzeichen: 1 AZR 813/11).
Unfall auf Auslandsgeschäftsreise ist versichert
Arbeitnehmer sind während einer Geschäftsreise im Ausland unfallversichert. Das gilt zumindest für alle beruflich bedingten Tätigkeiten. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Wer vom Arbeitgeber in ein Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet entsandt werde, könne auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.
Wochenendarbeit ist für Manager normal
Freie Wochenenden sind für viele Manager eher die Ausnahme als die Regel. Wie aus einer Umfrage des Personaldienstleisters Robert Half hervorgeht, arbeitet gut die Hälfte der 400 befragten Finanz- und Personalmanager mindestens an zwei Wochenenden pro Monat. Knapp jeder fünfte komme nur auf ein freies Wochenende, jeder zehnte arbeite sogar immer am Wochenende.
Stellenausschreibung für unerfahrene Bewerber nicht diskriminierend
Arbeitgeber, die eine Stelle für Bewerber mit höchstens zwei Jahren Berufserfahrung ausschreiben, verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Eine geringe Berufserfahrung sei nicht zwingend mit einem niedrigen Alter gleichzusetzen, befand das Arbeitsgericht Köln und wies damit die Schadenersatzklage eines abgelehnten Bewerbers ab (Aktenzeichen: 3 Ca 3734/12).
Rentenbeginn auf Raten
Arbeitnehmer können auch künftig vor ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen.