„Toilettenfrau“ bekommt keinen Mindestlohn

Toilettenfrauen respektive –männer haben nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg nicht in jedem Fall Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn für Gebäudereiniger. Die Klägerin, die als "Sanitärbetreuerin" in einem Kaufhaus arbeitete, konnte die Richter nicht davon überzeugen, dass sie überwiegend mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war.

Ältere Arbeitnehmer müssen niedrigere Abfindung hinnehmen

Ältere Arbeitnehmer, die in wenigen Jahren eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können, müssen eine niedrigere Abfindung hinnehmen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, darf ein Sozialplan bei der Bemessung der Entlassungsentschädigung zwischen rentennahen Arbeitnehmern und jüngeren Beschäftigten unterscheiden (Aktenzeichen: 1 AZR 813/11).

Stellenausschreibung für unerfahrene Bewerber nicht diskriminierend

Arbeitgeber, die eine Stelle für Bewerber mit höchstens zwei Jahren Berufserfahrung ausschreiben, verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Eine geringe Berufserfahrung sei nicht zwingend mit einem niedrigen Alter gleichzusetzen, befand das Arbeitsgericht Köln und wies damit die Schadenersatzklage eines abgelehnten Bewerbers ab (Aktenzeichen: 3 Ca 3734/12).

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